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BMBF stärkt Gründungsgeschehen in den Lebenswissenschaften „GO-Bio next“

Lebenswissenschaftliche Innovationen treiben gesellschaftlichen und medizinischen Fortschritt voran. Hierfür ist nicht nur ein Transfer zwischen unterschiedlichen Branchen, sondern auch zwischen Hochschulen und Unternehmen essenziell, was Grundidee des Netzwerks Space2Health ist. Ideen aus der Grundlagenforschung müssen in die Anwendung überführt werden, etwa durch Ausgründung von Start-ups. Dieser Transfer steht jedoch vor Herausforderungen wie langen Entwicklungszeiten, hohem Ausfallrisiko, hohe regulatorische Anforderungen und hoher Kapitalbedarf. Privates Risikokapital steht in der Frühphase meist nicht in ausreichendem Maß zur Verfügung.



Um diesen zu begegnen, unterstützt die Fördermaßnahme des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) gründungswillige Wissenschaftler:innen bei der wirtschaftlichen Verwertung ihrer Forschungsergebnisse. Dafür werden Gründungsteams aus der Wissenschaft gefördert, die innovative Forschungs- und Entwicklungsansätze in den Lebenswissenschaften mit großem kommerziellem Potenzial vorantreiben und bis zu einem Stadium entwickeln, das eine erfolgreiche Ausgründung ermöglicht. Diese Projekte sollen einen signifikanten Bedarf in den Lebenswissenschaften adressieren und aufgrund der damit verbundenen Verwertungsrisiken ohne öffentliche Förderung nicht umgesetzt werden können. Das Ziel dieser Richtlinie ist es Gründungsaktivitäten in den Lebenswissenschaften zu erhöhen und den Transfer von Grundlagenforschung zur Anwendung zu beschleunigen.


Die Förderung erfolgt in zwei Phasen:

  • In der ersten Phase wird der Proof-of-Concept erarbeitet und Strategien für die Kommerzialisierung durch eine Ausgründung entwickelt. Gefördert werden ausschließlich Einzelvorhaben von Hochschulen und Forschungseinrichtungen.

  • In der zweiten Phase wird die Basis für die nachhaltige Entwicklung des gegründeten Unternehmens gelegt, indem der Reifegrad des Forschungsansatzes erhöht und Strategien für die Markteinführung ausgearbeitet werden. Ziel ist es, weiteres Unternehmenswachstum und Folgefinanzierungen sicherzustellen. Die Förderung erfolgt ausschließlich für Einzelvorhaben des Gründungsunternehmens, mit der Möglichkeit einer Förderung bis zur klinischen Phase IIa bei Projekten zur Entwicklung innovativer Wirkstoffe.


Antragsberechtigt für die erste Förderphase sind Hochschulen und Forschungseinrichtungen, an denen die Gründungsteams ansässig sind. Die Förderung in der ersten Phase setzt voraus, dass die jeweilige Hochschule oder Forschungseinrichtung dem Gründungsteam die erforderliche Infrastruktur zur Verfügung stellt (Laborausstattung und andere Ressourcen) und das Gründungsteam in allen Belangen unterstützt wird, um die angestrebte Verwertung der Projektergebnisse zu erreichen. Für die zweite Förderphase sind kleine technologieorientierte Kapitalgesellschaften antragsberechtigt, die die Kriterien der KMU-Definition der EU erfüllen. Idealerweise wurden diese Unternehmen als Ergebnis der ersten Förderphase gegründet, wobei die Know-How‑Träger:innen ihr Wissen und ihre Arbeitskraft einbringen. Ein Einstieg in die zweite Phase ist auch möglich, wenn das Unternehmen innerhalb der letzten drei Jahre aus einer Hochschule oder Forschungseinrichtung gegründet wurde, Nutzungsrechte für die wirtschaftliche Verwertung der Forschungsansätze vorliegen und die geforderte Eigenbeteiligung aufgebracht werden kann.


Die Förderung in der ersten Förderungsphase erfolgt auf Basis eines im Projektantrag enthaltenen Meilensteinplans für bis zu drei Jahre an eine Hochschule oder Forschungseinrichtung. Eine Zwischenevaluation nach zwei Dritteln der Projektlaufzeit entscheidet über die Fortführung oder den Abbruch der Förderung, wobei insbesondere die Fortschritte bei der Vorbereitung der Ausgründung bewertet werden. Ein Nicht-Erreichen von Meilensteinen kann zum Abbruch der Förderung führen. Während der ersten Phase soll das Gründungsteam seine Kompetenzen erweitern, um neben der wissenschaftlichen Expertise auch kaufmännisches, juristisches und betriebswirtschaftliches Wissen für eine spätere Unternehmensgründung oder die Überführung in einen privatwirtschaftlichen Kontext zu erlangen. Dazu gehören betriebswirtschaftliche Kenntnisse, Erfahrungen im Projektmanagement und unternehmerisches Denken. Externe Beratungskapazitäten können zur Stärkung dieser Expertisen eingebunden werden, falls sie nicht bereits im Team vorhanden sind. Die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen, die regelmäßig vom BMBF organisiert werden, wird von allen Projektleitenden erwartet.


Nach Abschluss der ersten Förderphase und erfolgreicher Evaluation durch eine Jury kann das ausgegründete Unternehmen in einer sich anschließenden zweiten Phase für in der Regel bis zu drei Jahre auf Basis einer Meilensteinplanung gefördert werden. Basierend auf einer erfolgreichen Zwischenevaluation nach der Hälfte der Laufzeit, bei der insbesondere die Fortschritte hinsichtlich der nachhaltigen Entwicklung des ausgegründeten Unternehmens bewertet werden, wird über die Fortführung oder den Abbruch der Förderung entschieden.


Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt und Projektskizzen für die erste Förderphase können jederzeit zu den Stichtagen 15. März und 15. September eingereicht werden.


Weitere Informationen finden Sie unter:

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